Informationen

Fahrrad-Transport

Die Beförderung von Fahrrädern ist in begrenztem Umfang
mit Selbstverladung und Selbstentladung in Regionalzügen und internationalen Zügen erfolgen.

Internationale Fahrten PE72 / RE73 Locarno – Domodossola

Es dürfen maximal 2 Fahrräder (maximal ein Fahrrad pro Reisenden und mit einer Länge von maximal 2 Metern) befördert werden, sofern die Auslastung des Zuges dies zulässt. Für die Beförderung von Fahrrädern muss ein entsprechender Fahrschein erworben werden. Die Beförderung kann nur gewährleistet werden, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen.

Auf den Linien 120 (Abfahrt 06:50 Uhr ab Locarno), 32 (Abfahrt 07:51 Uhr ab Locarno), 76 (Abfahrt 16:51 Uhr ab Locarno), 43 (Abfahrt 09:26 Uhr ab Domodossola), 181 (Abfahrt 17:26 Uhr ab Domodossola), 689 (Abfahrt 19:00 Uhr ab Domodossola), 691 (Abfahrt 19:41 Uhr ab Domodossola) ist bei Fahrten mit STADLER FART-Fahrzeugen (Panoramico Plus) die Beförderung von maximal 4 Fahrrädern zu den oben genannten Bedingungen gestattet.

Schweizer Regionalverkehr R70 Locarno – Camedo

  • An Werktagen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr und von 19.00 bis 06.00 Uhr. Samstags, sonntags und an Feiertagen keine Einschränkungen.
  • Maximal 4 Fahrräder.
  • Tarif für ein einzelnes Fahrrad: ermäßigter Tarif für die zurückgelegte Strecke (kein anderer Fahrausweis gültig). Bei Nichtkauf eines Fahrausweises für das Fahrrad wird ein Zuschlag von Fr. 75.— zuzüglich Verwaltungskosten erhoben.
  • Fahrräder können nur befördert werden, wenn auf der Plattform ausreichend Platz vorhanden ist, wobei Personen, Rollstühlen, Kinderwagen usw. Vorrang eingeräumt wird.
  • Die FART übernimmt keine Haftung für Schäden, die Dritten oder Fahrrädern entstehen.

Italienische Regionalrennen Domodossola – Re

In den Zügen des Nationalen Dienstes (Domodossola – Valle Vigezzo) ist es möglich, Fahrräder zu transportieren (maximal ein Fahrrad pro Reisendem und nicht länger als 2 Meter), wenn diese überfüllt sind.

Für den Transport von Fahrrädern muss ein entsprechendes Ticket erworben werden, der Transport kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn die Platzverhältnisse es zulassen.

Wenn das Fahrrad in einer speziellen Tasche transportiert wird, ist der Transport kostenlos, wenn es als Handgepäck oder begleitetes Gepäck gilt, mit Ausnahme der Abmessungen, die maximal 70x110x30 cm betragen können. In jedem Fall darf der Transport von Fahrrädern keine Gefahr oder Unannehmlichkeit für andere Reisende verursachen.

Falls das Fahrrad andere Reisende ernsthaft stört oder beschädigt, muss der Reisende eine Strafe in Höhe von € 8,00 zahlen und es in jedem Fall an der ersten Haltestelle abladen.

Die Reisenden müssen die Be- und Entladevorgänge selbst durchführen und sind für die sichere Verwahrung ihrer eigenen Fahrräder und für Schäden an eigenen oder anderen Fahrrädern, am Personal, an den Fahrzeugen oder an Dritten verantwortlich. Gruppen von mindestens 4 Personen, die beabsichtigen, ebenso viele Fahrräder zu transportieren, müssen mindestens 7 Tage vor dem Abreisetermin eine ausdrückliche Anfrage an die Direktion stellen. Der Transport von Fahrrädern für Gruppen ist ohne Genehmigung der Direktion nicht erlaubt. Das Bordpersonal darf die Mitnahme von Fahrrädern an Bord des Zuges nicht gestatten, wenn dadurch der Zugbetrieb gefährdet werden kann.

Bei fehlenden oder unregelmäßigen Fahrradtickets gelten die gleichen Bestimmungen wie für Einweg-Tickets. Der Fahrradzuschlag ist nicht erstattungsfähig. SSIF ist nicht verantwortlich für die Verwahrung von Fahrrädern, die in den Zug verladen werden, und haftet nicht für Schäden, die an diesen verursacht werden können. Im Falle eines Unfalls, der SSIF zuzuschreiben ist, wird SSIF auf Antrag des Reisenden € 260,00 pro Fahrrad für die Zerstörung zahlen. Das Ticket ist nicht erstattungsfähig.

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