Informationen

Fahrrad-Transport

Die Beförderung von Fahrrädern ist in begrenztem Umfang
mit Selbstverladung und Selbstentladung in Regionalzügen.

SCHWEIZ (Locarno - Camedo)

  • An Werktagen Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr und von 19.00 bis 06.00 Uhr. Samstags, sonntags und an Feiertagen keine Einschränkungen.
  • Maximal 2 Fahrräder.
  • Einzelfahrradtarif: ermäßigter Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke (andere Fahrkarten sind nicht gültig). Bei Nichterwerb eines Fahrradtickets wird ein Zuschlag von CHF 75.- zuzüglich Verwaltungskosten erhoben.
  • Fahrräder dürfen nur transportiert werden, wenn auf dem Bahnsteig ausreichend Platz vorhanden ist, wobei der Transport von Personen, Rollstühlen, Kinderwagen usw. Vorrang hat.
  • FART übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die an Dritten oder an den Fahrrädern entstehen.

ITALIEN (Domodossola - Re)

In den Zügen des Nationalen Dienstes (Domodossola – Valle Vigezzo) ist es möglich, Fahrräder zu transportieren (maximal ein Fahrrad pro Reisendem und nicht länger als 2 Meter), wenn diese überfüllt sind.

Für den Transport von Fahrrädern muss ein entsprechendes Ticket erworben werden, der Transport kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn die Platzverhältnisse es zulassen.

Wenn das Fahrrad in einer speziellen Tasche transportiert wird, ist der Transport kostenlos, wenn es als Handgepäck oder begleitetes Gepäck gilt, mit Ausnahme der Abmessungen, die maximal 70x110x30 cm betragen können. In jedem Fall darf der Transport von Fahrrädern keine Gefahr oder Unannehmlichkeit für andere Reisende verursachen.

Falls das Fahrrad andere Reisende ernsthaft stört oder beschädigt, muss der Reisende eine Strafe in Höhe von € 8,00 zahlen und es in jedem Fall an der ersten Haltestelle abladen.

Die Reisenden müssen die Be- und Entladevorgänge selbst durchführen und sind für die sichere Verwahrung ihrer eigenen Fahrräder und für Schäden an eigenen oder anderen Fahrrädern, am Personal, an den Fahrzeugen oder an Dritten verantwortlich. Gruppen von mindestens 4 Personen, die beabsichtigen, ebenso viele Fahrräder zu transportieren, müssen mindestens 7 Tage vor dem Abreisetermin eine ausdrückliche Anfrage an die Direktion stellen. Der Transport von Fahrrädern für Gruppen ist ohne Genehmigung der Direktion nicht erlaubt. Das Bordpersonal darf die Mitnahme von Fahrrädern an Bord des Zuges nicht gestatten, wenn dadurch der Zugbetrieb gefährdet werden kann.

Bei fehlenden oder unregelmäßigen Fahrradtickets gelten die gleichen Bestimmungen wie für Einweg-Tickets. Der Fahrradzuschlag ist nicht erstattungsfähig. SSIF ist nicht verantwortlich für die Verwahrung von Fahrrädern, die in den Zug verladen werden, und haftet nicht für Schäden, die an diesen verursacht werden können. Im Falle eines Unfalls, der SSIF zuzuschreiben ist, wird SSIF auf Antrag des Reisenden € 260,00 pro Fahrrad für die Zerstörung zahlen. Das Ticket ist nicht erstattungsfähig.

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