Es dürfen maximal 2 Fahrräder (maximal ein Fahrrad pro Reisenden und mit einer Länge von maximal 2 Metern) befördert werden, sofern die Auslastung des Zuges dies zulässt. Für die Beförderung von Fahrrädern muss ein entsprechender Fahrschein erworben werden. Die Beförderung kann nur gewährleistet werden, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen.
Auf den Linien 120 (Abfahrt 06:50 Uhr ab Locarno), 32 (Abfahrt 07:51 Uhr ab Locarno), 76 (Abfahrt 16:51 Uhr ab Locarno), 43 (Abfahrt 09:26 Uhr ab Domodossola), 181 (Abfahrt 17:26 Uhr ab Domodossola), 689 (Abfahrt 19:00 Uhr ab Domodossola), 691 (Abfahrt 19:41 Uhr ab Domodossola) ist bei Fahrten mit STADLER FART-Fahrzeugen (Panoramico Plus) die Beförderung von maximal 4 Fahrrädern zu den oben genannten Bedingungen gestattet.