Sehr geehrter Passagier, im Falle eines Rückerstattungsantrags bitten wir Sie, die folgenden Bedingungen zu lesen:
Der Reisende kann in den folgenden Fällen, für die er Anspruch hat, eine vollständige Rückerstattung des Preises des SSIF-Tickets oder, im Falle eines Sammeltickets, des SSIF-Anteils desselben beantragen, mit Ausnahme der in den folgenden Punkten genannten Abzüge auf die Reise verzichtet:
Um in den oben aufgeführten Fällen eine Rückerstattung zu erhalten, muss der Reisende vor der Abfahrt des Zuges, für den die Fahrkarte gekauft wurde, bestätigen, dass er im Zug erschienen ist, indem er das Visum des Bahnhofsvorstehers auf der Fahrkarte anbringen lässt; Der Reisende muss außerdem unter Androhung des Verfalls einen Antrag auf Erstattung gemäß Art. 10 stellen. 12 dieser Bedingungen.
Der Reisende kann eine teilweise Rückerstattung des Preises des SSIF-Tickets oder, im Falle eines Sammeltickets des SSIF-Teils desselben, d. h. der Differenz zwischen dem gezahlten Preis und dem für die zurückgelegte Strecke fälligen Preis verlangen, unbeschadet der In den folgenden Punkten angegebene Abzüge in den folgenden Fällen, für die auf einen Teil der Reise verzichtet wurde:
Bei einigen Tickettypen ist möglicherweise keine Rückerstattung möglich. Buchungsleistungen werden niemals erstattet. In jedem Fall wird eine Gebühr von 10 % vom Betrag der Rückerstattungen, die sich aus den Handlungen des Reisenden ergeben, abgezogen, gerundet auf den nächsten 0,10 €uro, wobei der Höchstbetrag durch die pro Reisenden geltenden Tarife festgelegt wird. Die Kosten, die der SSIF für die Zustellung des zurückerstatteten Betrags entstehen, trägt der Antragsteller.
Unbeschadet des Anspruchs auf Beförderung kann der Reisende im Falle einer Verspätung zwischen dem Abfahrtsort und dem auf der Fahrkarte angegebenen Zielort von der Eisenbahngesellschaft eine Entschädigung verlangen, wenn die Fahrkarte nicht gemäß den Bestimmungen von erstattet wurde diese Bedingungen. Es wird eine Entschädigung für Verzögerungen festgelegt, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ausschließlich SSIF zuzuschreiben sind und nicht auf höhere Gewalt oder anormale Wetterbedingungen zurückzuführen sind. Dies geht aus den Informationen der zuständigen italienischen und/oder schweizerischen Institutionen hervor und kann die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des Betriebs beeinträchtigen wie folgt:
Für verlorene, zerstörte oder gestohlene Tickets hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung.
Unvorhergesehene Fälle. Besondere Einschränkungen der Bestimmungen dieses Artikels können durch die besonderen Bedingungen der einzelnen Tarife vorgesehen werden. SSIF hat das Recht, Rückerstattungsanträge im Falle der Nichtnutzung von Tickets ganz oder teilweise zu prüfen und zu bearbeiten.
Beschwerden oder Meldungen über Servicemängel müssen per Einschreiben an folgende Adresse weitergeleitet werden:
Subalpine Eisenbahngesellschaft – Via Mizzoccola, 9 – 28845 Domodossola (VB)
oder per zertifizierter E-Mail an die Adresse: socsubalpina@legalmail.it innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Beschwerde hat der Kunde das Recht, eine Antwort vom Direktor oder Stellvertreter und eine etwaige Rückerstattung zu erhalten. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Kunde an die Aufsichtsbehörden wenden.
Außer im Falle eines Personenschadens des Reisenden können Klagen auf der Grundlage dieser Bestimmungen nicht gegen die SSIF erhoben werden, wenn der Anspruchsberechtigte keine Verwaltungsbeschwerde eingereicht hat und seit der Einreichung der Beschwerde keine 30 Tage vergangen sind. Der Anspruchsberechtigte kann die Klage jedoch unmittelbar nach Erhalt der Antwort auf die Beschwerde einreichen, wenn SSIF diese vor Ablauf der 30-Tage-Frist übermittelt.
Die Beschwerde darf nur einen Transport betreffen und muss der Unternehmensleitung vorgelegt werden.
Die Beschwerde kann nicht durch ein anderes Dokument ersetzt werden. Jeder Beschwerde müssen beweiskräftige Dokumente und Fahrkarten beiliegen.
Die Beschwerde muss mit einem bestimmten Datum eingereicht werden. Der Anspruchsberechtigte kann nachweisen, dass er die Anforderungen dieses Artikels erfüllt hat, und zwar unbeschadet der Bestimmungen der Kunst nur durch die Vorlage von durch die geltende Gesetzgebung anerkannten Bescheinigungen. 2724 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Schweiz
Verwaltungssitz
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+41 91 7518731
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Bahnhof
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Italien
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Bahnhof
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