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Information

Erstattungen

Sehr geehrter Passagier, im Falle eines Rückerstattungsantrags bitten wir Sie, die folgenden Bedingungen zu lesen:

  • FÜLLEN SIE das Formular auf fartiamo.ch/rimborsi aus
  • Eine Erstattung bei Verspätung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Reisedatum beantragt werden

RÜCKERSTATTUNGSBEDINGUNGEN

Das Bundesgesetz über den Personenverkehr unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Verspätungen: eine, bei der die Reise nicht angetreten wird oder unterbrochen wird (Art. 21a BTV) und eine, bei der die Reise mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort eintrifft (Art. 21b BTV). Im ersten Fall spricht man von Erstattung, im zweiten Fall von Entschädigung.

  • Vor der Abfahrt:
    Nicht angetretene Reise: Wenn Sie die Reise nicht antreten, weil diese aufgrund der Verspätung ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann, wird der Fahrpreis vollständig erstattet.
  • Unterwegs:
    Unterbrochene Reise: Wenn der Reisezweck aufgrund der Verspätung nicht mehr erfüllt werden kann (vollständige Erstattung bei sofortiger Rückkehr zum Ausgangsort)

Bei Verspätungen oder Ausfall von Verbindungen:

  • Weiterfahrt bei Verspätungen oder Ausfall von Verbindungen: Wenn Sie trotz Verspätung oder Ausfall einer Verbindung mit Zielort weiterfahren, können Sie dies mit der nächsten geeigneten Verbindung oder über einen alternativen Weg und ohne höheren Fahrpreis tun.
  • Unterbrechung der Fahrt: Wenn die Fahrt wegen Verspätung oder Ausfall nicht mehr ihrem Zweck gerecht wird und Sie sie unterbrechen müssen, wird der Fahrpreis erstattet.

Manche Fahrkartentypen schließen jegliche Erstattung aus. Buchungsleistungen sind nie erstattungsfähig.

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde erreichen. Als Ziel gilt immer der Endbahnhof Ihrer geplanten Reise mit den Schweizer öffentlichen Verkehrsmitteln (auch bei Umsteigebahnhöfen). Der Betrag der Entschädigung richtet sich nach dem bezahlten Fahrpreis und der Verspätungsdauer. Der Anspruch auf eine Entschädigung besteht auch bei Verspätungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, zum Beispiel bei Lawinen oder Steinschlag.

  • 25 % des Fahrpreises ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort.
  • 50 % des Fahrpreises ab einer Verspätung von 120 Minuten am Zielort.
  • Die Berechnung der Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des tatsächlich bezahlten Fahrpreises für die verspätete Verbindung. Zum Beispiel wird bei einer Hin- und Rückfahrt der Preis für eine einfache Fahrt als Grundlage herangezogen.

Für verlorene, zerstörte oder gestohlene Tickets hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung.

BESCHWERDE

Beschwerden oder Meldungen von Störungen müssen über das entsprechende Formular auf fartiamo.ch eingereicht werden.

Jede Beschwerde muss mit Dokumenten, die sie rechtfertigen, und den Fahrkarten untermauert werden.

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